Sachverständigenprüfungen gemäß Landesrecht

Wir unterstützen Ihr Projekt mit den Prüfungen der sicherheitstechnischen Gebäudeausrüstung nach Landesverordnung:

  • Brandmelde- und Alarmierungsanlagen
  • Rauchabzugsanlagen
  • Druckbelüftungsanlagen
  • Lüftungsanlagen
  • Löschanlagen
  • Sicherheitsstromversorgung
  • Sicherheitsbeleuchtung

Durch die Zusammenarbeit mit Prüfsachverständigen aller Gewerke kann Ihr Projekt umfassend betreut werden.

Sachverständigenprüfung von Lüftungsanlagen gemäß Landesrecht

Lüftungsanlagen sind in vielen Gebäuden unverzichtbar. Sie sorgen für gute Luftqualität und tragen zum Wohlbefinden der Nutzer bei. Um den Brandschutz von Lüftungsanlagen zu gewährleisten, schreibt die Bauordnung der Bundesländer eine regelmäßige Sachverständigenprüfung vor.

  • Prüfung der Lüftungsanlage auf Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Vorschriften
  • Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Lüftungsanlage
  • Feststellung von Mängeln und Aufzeigen von erforderlichen Maßnahmen
  • Erstellung eines ausführlichen Berichts

Sachverständigenprüfung von Rauchabzugsanlagen gemäß Landesrecht

Rauchabzugsanlagen sind in vielen Gebäuden unerlässlich, um bei einem Brand Rauch schnellstmöglich aus dem Gebäude zu entfernen und so die Sicherheit von Nutzern und Einsatzkräften zu gewährleisten. Die Bauordnung schreibt in den Bundesländern eine regelmäßige Sachverständigenprüfung vor, um die ordnungsgemäße Funktion der Anlagen sicherzustellen.

  • Prüfung der Rauchabzugsanlage auf Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Vorschriften
  • Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Rauchabzugsanlage
  • Feststellung von Mängeln und Aufzeigen von erforderlichen Maßnahmen
  • Erstellung eines ausführlichen Berichts
NRWG

Kontakt

Prüfsachverständiger Ing. M. Fischer

Telefon: +4933150557774

E-Mail: mail@niob.gmbh

Anschrift: NIOB GmbH, David-Gilly-Straße 1, 14476 Potsdam

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